Undichte Silikonfugen in Dusche oder Bad sind weit mehr als ein kleiner Schönheitsfehler – sie können erhebliche Feuchteschäden verursachen. Doch wer glaubt, die Wohngebäudeversicherung oder Firmenversicherung springe automatisch ein, liegt oft falsch. Ein aktuelles Urteil zeigt deutlich, worauf Eigentümer jetzt achten müssen.
Aktueller Anlass: Gericht bestätigt fehlenden Versicherungsschutz
Mit Urteil vom 19. September 2024 (Az. 24 O 313/23) hat das Landgericht Köln entschieden: Nässeschäden, die durch undichte Silikonfugen entstehen, sind in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt. Das Gericht stützt sich dabei ausdrücklich auf die Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2021 (Az. IV ZR 236/20).
Die Begründung:
- Versichert ist nur bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren oder fest mit ihnen verbundenen Einrichtungen.
- Dusch- oder Spritzwasser, das ordnungsgemäß aus dem Brausekopf austritt und lediglich über eine defekte Fuge in die Bausubstanz eindringt, fällt nicht darunter.
- Silikonfugen gelten als wartungsbedürftige Bauteile, deren Zustand regelmäßig geprüft und bei Bedarf erneuert werden muss.
Was das für Gebäudebesitzer bedeutet
1. Keine automatische Regulierung durch die Versicherung
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass jeder Wasserschaden im Bad versichert ist. Die Urteile zeigen: Ist eine undichte Fuge die Ursache, lehnt der Versicherer die Leistung in der Regel ab, es sei denn, der Tarif enthält eine ausdrückliche Deckungserweiterung.
2. Tarifbedingungen genau prüfen
Nach dem BGH-Urteil haben manche Versicherer ihre Bedingungen angepasst.
- Neue Tarife schließen Fugenschäden teils explizit ein.
- Altverträge können abweichende Regelungen enthalten.
Es lohnt sich, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau zu prüfen oder vom Fachmann prüfen zu lassen.
3. Regelmäßige Wartung ist Pflicht
Silikonfugen sind keine dauerhaften Abdichtungen. Hersteller und Fachverbände empfehlen, sie mindestens einmal jährlich zu kontrollieren und bei Rissen, Ablösungen oder Schimmelbildung zeitnah zu erneuern. Für Vermieter gilt zudem: Die Erhaltungspflicht liegt bei Ihnen – eine Übertragung auf den Mieter ist rechtlich kaum möglich.
4. Schadenfall: Beweise sichern
Kommt es doch zu einem Schaden, ist eine klare Beweisführung entscheidend:
- Fotos der Schadensursache
- Fachgerechte Untersuchung (z. B. Feuchtemessung)
- Schnelle Schadenminderung durch Nutzungseinschränkung und Trocknung
Meine Empfehlung
Nässeschäden durch undichte Silikonfugen treten in der Praxis sehr häufig auf und sollten keinesfalls unterschätzt werden. Das Ausmaß der Folgeschäden kann beträchtlich sein. Zwar übernimmt der Versicherer in der Regel nicht die Beseitigung der eigentlichen Ursache – also den Austausch der undichten Fuge –, wohl aber die daraus resultierenden Folgeschäden.
Kläre daher unbedingt mit deinem Versicherer, ob solche Schäden in deinem Vertrag mitversichert sind, und lass dir die Bestätigung am besten schriftlich per E-Mail geben.










