Was denn nun: Berufshaftpflicht? Betriebshaftpflicht? oder Vermögensschadenhaftpflicht?

Bei der betrieblichen Absicherung ist die Haftpflichtversicherung das zentrale Element. Schnell stößt du dabei aber auf verschiedene Begriffe: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht. Auf den ersten Blick wirkt das verwirrend – braucht man wirklich alle drei, oder steckt hinter den Bezeichnungen das Gleiche?
In diesem Artikel zeige ich dir die wesentlichen Unterschiede und erkläre, in welchen Fällen welche Versicherung sinnvoll oder sogar notwendig ist. So weißt du genau, welche Absicherung für dein Unternehmen passt – ohne Fachchinesisch und unnötige Umwege.

Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht

Die Begriffe Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte. Genau das führt oft zu Verwirrung, weil Versicherer sie nicht immer streng trennen und manchmal sogar austauschbar verwenden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Art Basisschutz für Unternehmen. Sie deckt in erster Linie Schäden ab, die im Rahmen des laufenden Betriebs entstehen können – also wenn Dritte durch die Tätigkeit deines Unternehmens zu Schaden kommen. Hier geht es klassisch um körperliche oder sachliche Schäden, die im Alltag passieren können.

Die Berufshaftpflichtversicherung geht einen Schritt weiter. Sie ist speziell auf Tätigkeiten ausgerichtet, bei denen die eigentliche Berufsausübung selbst ein besonderes Risiko birgt. Im Fokus stehen dabei nicht nur Dinge, die „kaputtgehen“ oder Menschen, die sich verletzen, sondern vor allem Schäden, die durch fachliche Fehler entstehen. Typischerweise sind das Vermögensschäden oder gesundheitliche Folgen, die direkt auf eine berufliche Entscheidung oder Handlung zurückzuführen sind.

Gerade in Heil- und Pflegeberufen ist dieser Unterschied wichtig. Denn hier reicht die Betriebshaftpflicht allein nicht aus – die berufsspezifischen Risiken müssen ebenfalls abgesichert sein. Aus diesem Grund kombinieren viele Versicherer beide Absicherungen in einer Police: Offiziell steht dann oft nur „Betriebshaftpflicht“ im Vertrag, tatsächlich ist aber auch die Berufshaftpflicht eingeschlossen.

Das Entscheidende ist also nicht die Bezeichnung, sondern der Inhalt deiner Police. Du solltest immer prüfen, ob dein Vertrag sowohl die allgemeinen betrieblichen Risiken als auch die berufsspezifischen Risiken abdeckt. Nur so bist du wirklich umfassend geschützt.

Und was ist die Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die ausschließlich für reine Vermögensschäden eintritt – also finanzielle Schäden, die nicht durch einen Personen- oder Sachschaden ausgelöst wurden. Solche Risiken betreffen vor allem beratende, prüfende oder verwaltende Berufe, bei denen ein Fehler direkte finanzielle Folgen für den Kunden haben kann. Typische Beispiele sind Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater oder auch Versicherungsvermittler. Für einige dieser Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, da schon kleine Fehlentscheidungen schnell hohe Kosten verursachen können.

Beispiele aus der Praxis

Betriebshaftpflicht:

  • Ein Handwerker montiert in einem Bürogebäude eine Wasserleitung. Durch einen Montagefehler entsteht ein Wasserschaden, der Inventar zerstört. → Sachschaden.
  • In einer Bäckerei rutscht ein Kunde auf einem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. → Personenschaden.

Berufshaftpflicht:

  • Ein Arzt übersieht bei einer Behandlung eine Allergie. Der Patient erleidet eine schwere Reaktion. → Personenschaden.
  • Eine Architektin plant ein Bauvorhaben fehlerhaft. Der Bau muss nachgebessert werden, es entstehen hohe Zusatzkosten. → Vermögensschaden im Rahmen der Berufsausübung.

Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Ein Steuerberater macht einen Fehler in der Steuererklärung seines Mandanten. Dieser muss hohe Nachzahlungen und Zinsen leisten. → Reiner Vermögensschaden.
  • Ein Rechtsanwalt versäumt eine wichtige Frist im Verfahren. Der Mandant verliert dadurch seinen Anspruch und erleidet einen finanziellen Verlust. → Reiner Vermögensschaden.

Meine Empfehlung

Nach meiner Erfahrung verwenden selbst Versicherer die Begriffe Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht nicht immer einheitlich. Deshalb solltest du nicht auf die Bezeichnung schauen, sondern den genauen Inhalt deiner Police prüfen:

  • Wenn du eine Berufshaftpflicht abschließt und beratend oder planend tätig bist, achte unbedingt darauf, dass auch reine Vermögensschäden mitversichert sind.
  • Umgekehrt gilt: Wenn du eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt, prüfe, ob auch Personen- und Sachschäden eingeschlossen sind – oder ob du dafür zusätzlich eine Betriebshaftpflicht benötigst.

So vermeidest du gefährliche Deckungslücken und stellst sicher, dass du wirklich rundum abgesichert bist – egal ob im laufenden Betrieb oder bei deiner eigentlichen Berufsausübung.